Überblick des Anlegerschutzes
Das System für die Entschädigung der Anleger in Luxemburg (SIIL) gilt für Anleger, die natürliche oder juristische Personen sind, innerhalb der Grenzen, unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 über die Maßnahmen zur Auflösung, Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und gewissen Anlagegesellschaften sowie über die Garantiesysteme von Einlagen und die Entschädigung der Anleger.
Das SIIL gewährleistet eine Deckung der Forderungen aufgrund der Unfähigkeit eines Kreditinstituts folgendes zu tun:
1. die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuzahlen;
oder
2. die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuerstatten.
Somit werden die Anlagetransaktionen eines einzelnen Anlegers gedeckt, wobei die Anzahl der Konten, die Währung und ihre Lokalisierung in der Europäischen Union unbedeutend ist, bis zu einem Gegenwert von EUR 20 000.
Wenn eine Anlagetransaktion mit einem Gemeinschaftskonto durchgeführt wird und sollten keine Sonderbestimmungen vorliegen werden die Forderungen gleichmäßig auf die Anleger verteilt.
Die Anleger müssen schnellstmöglich und spätestens innerhalb von drei Monaten durch das SIIL entschädigt werden.
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Vergütungspolitik
Hinweisgebersystem: Der Ombudsmann
Die Nordlux Vermögensmanagement S.A. gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Regeln für ein korrektes und professionelles Verhalten vor, beispielsweise bei Interessenskonflikten, im Kampf gegen wirtschaftskriminelle Handlungen wie z. B. Korruption, Fraud und Geldwäsche, für die Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz, den Umgang mit Kunden, den Schutz und die Nutzung von Bankressourcen oder den Schutz vor Diskriminierung.
Zur Ergänzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten hat die Nordlux Vermögensmanagement S.A. ein Hinweisgebersystem implementiert, das sowohl von Mitarbeitern als auch Kunden genutzt werden kann. Dies beinhaltet die Funktion eines externen Ombudsmannes, an den sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, wenn sich für sie Verdachtsmomente für Straftaten oder unrechtmäßige Geschäftsvorgänge ergeben.
Der Ombudsmann:
- nimmt entsprechende Hinweise auf Straftaten und schwere Unregelmäßigkeiten vertraulich entgegen
berät die Hinweisgeber - informiert die Nordlux Vermögensmanagement S.A. über den verdächtigen Sachverhalt, wenn durch den Hinweisgeber eine Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht erfolgt
Hinweise:
- Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle und kein „Kummerkasten“. Er steht einzig und allein als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Verdachtsmomente für Straftaten wie z. B. betrügerische Handlungen oder grobe Unregelmäßigkeiten bestehen.
- Die Identität der Hinweisgeber wird grundsätzlich nicht preisgegeben.
- Mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Die Position des Ombudsmannes der Nordlux Vermögensmanagement S.A. wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main wahrgenommen. Er ist Rechtsanwalt und hat damit eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, muss er den Hinweisgeber nicht nennen. Herr Dr. Buchert ist bereits seit vielen Jahren auch für andere deutsche Großunternehmen als Ombudsmann tätig. Nähere Informationen unter www.dr-buchert.de.
Kundeninformation zum Beschwerdemanagement
Die Nordlux Vermögensmanagement S.A. nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen rund um das Anlage- und Kreditgeschäft ernst.
Wir wollen unseren Kunden ein zuverlässiger und nachhaltiger Geschäftspartner sein. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Fehler passiert. Bitte scheuen Sie sich nicht, in einem solchen Fall an uns heranzutreten. Um eine höchstmögliche Sorgfalt, Transparenz und Objektivität bei der Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten, haben wir feste Regeln eingerichtet.
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an:
Nordlux Vermögensmanagement S.A. Compliance / Beschwerdemanagement
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Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der CSSF und in der nachstehenden