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Disclaimer und Anlegerschutz

Überblick des Anlegerschutzes

Das System für die Entschädigung der Anleger in Luxemburg (SIIL) gilt für Anleger, die natürliche oder juristische Personen sind, innerhalb der Grenzen, unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 über die Maßnahmen zur Auflösung, Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und gewissen Anlagegesellschaften sowie über die Garantiesysteme von Einlagen und die Entschädigung der Anleger.

Das SIIL gewährleistet eine Deckung der Forderungen aufgrund der Unfähigkeit eines Kreditinstituts folgendes zu tun:

1. die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuzahlen;

oder

2. die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuerstatten.
Somit werden die Anlagetransaktionen eines einzelnen Anlegers gedeckt, wobei die Anzahl der Konten, die Währung und ihre Lokalisierung in der Europäischen Union unbedeutend ist, bis zu einem Gegenwert von EUR 20.000.

Wenn eine Anlagetransaktion mit einem Gemeinschaftskonto durchgeführt wird und sollten keine Sonderbestimmungen vorliegen werden die Forderungen gleichmäßig auf die Anleger verteilt.

Die Anleger müssen schnellstmöglich und spätestens innerhalb von drei Monaten durch das SIIL entschädigt werden.

Disclaimer

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Verordnung CSSF Nr. 16-17